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28/03/2025Wegweisende rechtliche KI-Entscheidung
Eine Entscheidung eines Bundesgerichts hat Anthropic einen bedeutenden Sieg in seinem KI-Urheberrechtsstreit beschert, was einen entscheidenden Moment für die Entwicklung künstlicher Intelligenz markiert. Musikverlage konnten keine einstweilige Verfügung gegen die Nutzung von Songtexten beim KI-Training durch das Unternehmen erwirken, während bestehende Urheberrechtsschranken in Kraft bleiben. Die Entscheidung deutet auf eine mögliche Änderung in der gerichtlichen Bewertung der Fair-Use-Doktrin für KI-Trainingsdaten hin und bereitet den Weg für zukünftige rechtliche Rahmenbedingungen im sich schnell entwickelnden Bereich des maschinellen Lernens. Das Unternehmen steht unter zusätzlichem Druck durch eine Gruppe von Autoren, die in Kalifornien eine Bundesklage eingereicht haben, in der sie Anthropics Nutzung urheberrechtlich geschützter Bücher für KI-Training anfechten.
Richter weist heute Klagen ab
Richterin Eumi Lee wies heute mehrere zentrale Ansprüche in der Urheberrechtsklage gegen Anthropic zurück, einschließlich eines Antrags auf einstweilige Verfügung von Musikverlagen. Die Entscheidung markiert eine bedeutende Entwicklung in dem laufenden Streit über die Nutzung urheberrechtlich geschützter Songtexte.
Das Gericht wies Vorwürfe der Beihilfe- und mittelbaren Rechtsverletzung zurück und verwies auf unzureichende Beweise für konkrete Nutzerverstöße. Anthropics freiwillige Zusage zur Implementierung von KI-Ausgaberichtlinien stärkte ihre Position. Die Kernvorwürfe bezüglich direkter Urheberrechtsverletzung bleiben jedoch bestehen, insbesondere hinsichtlich der Nutzung geschützter Songtexte in Trainingsdaten.
Den Verlagen gelang es nicht, einen nicht wiedergutzumachenden Schaden nachzuweisen oder den Umfang ihres Unterlassungsantrags klar zu definieren. Zudem betonte die Richterin die Schwierigkeiten bei der Etablierung eines Lizenzmarktes, während Fair-Use-Fragen ungeklärt bleiben.
Das Urteil könnte ähnliche Fälle mit Technologieunternehmen wie OpenAI und Microsoft beeinflussen, die vor vergleichbaren urheberrechtlichen Herausforderungen stehen. Trotz dieses Rückschlags halten die Musikverlage an ihrer Position zu Lizenzrechten und Marktschutz fest.
Der Fall wird mit Fokus auf die Fair-Use-Doktrin und deren Anwendung auf Trainingsdaten fortgeführt. Beide Seiten warten auf weitere Verfahren, während die Gerichte die Anwendung des Urheberrechts auf neue Technologien regeln.